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Minijob

14. Januar 2018 09:36 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Manuela Fritsch

Ich arbeite seit einem Jahr in einer großen Firma, wir fahren zu Altenheimen in ganz Deutschland und machen den alten Menschen die Haare. Ich habe gestern meinen Vorgesetzten gebeten meine Teilzeitbeschäftigung in einen Minijob
Umzuwandeln da ich in Zukunft nur noch an zwei Tagen in der Woche ein Auto habe. ( im Arbeitsvertrag steht das man in der
Nähe vom Wohnort eingesetzt wird) Er sagte das er diese Info vier Wochen im Vorraus braucht, einen Tag später habe ich einen
neuen Vertrag im Briefkasten, zum 01.02. ( in zwei Wochen ) mit neuer Personalnummer, erneuter Probezeit ( drei Monate), ich soll einen neuen Personalbogen ausfüllen, als wenn ich nicht schon ein Jahr in der Firma arbeite!?! Mir kommt das seltsam vor.
Ich frage mich ob das so rechtens ist? Kann ich den neuen Vertag ablehnen und den alten behalten und keineÜberstunden mehr machen ( dann ist es auch ein Minijob) mein alter Vertag ist über 12 Stunden und der neue über 5 Stunden in der Woche, ich bekomme aber Provision.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraemer

Sehr geehrte Mandantin,

gerne beantworte ich Ihre Frage folgendermaßen:

Ihr alter Arbeitsvertrag bleibt so lange in Kraft, bis Sie einen neuen mit Ihrem Arbeitgeber abschließen. Die Zusendung des neuen Vertrages stellt dabei lediglich ein Angebot Ihres Arbeitgebers dar, das Sie keineswegs annehmen müssen.

Sie können also nach wie vor Ihren alten Vertrag behalten, aber auch genauso gut einen neuen Antrag auf Befristung Ihres Arbeitsvertrages stellen. Sollten Sie dies noch wollen, empfiehlt es sich, diesen Antrag schriftlich statt mündlich einzureichen. Dann können Sie nicht nur die Stundenzahl selbst bestimmen, sondern auch einen Vorschlag für die Verteilung dieser Stunden, z.B. auf bestimmte Wochentage machen.

Keineswegs zulässig ist es, Ihnen einen völlig neuen Vertrag samt neuer Probezeit vorzulegen. Eine Verkürzung der Arbeitszeit wäre lediglich eine Umwandlung Ihres aktuellen Arbeitsverhältnisses, kein neuer Vertrag.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin

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