Der Mitarbeiter wird während der Präsenz-Tage an der Hochschule freigestellt, so sie in seine reguläre Arbeitszeit fallen. 6. ... Zur Sicherung des Rückforderungsanspruchs der Firma tritt der Mitarbeiter der Firma bis zur Höhe der Forderung den pfändbaren Teil seiner Vergütungsansprüche gegen sämtlche Arbeitgeber ab, bei denen er nach Ausscheiden aus der Firma tätig sein wird. § 4 Schlussbestimmung Die mögliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die nichtige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am besten gerecht wird.