Sehr geehrter Fragesteller,
Grundsätzlich gilt der Inhalt des Arbeitsvertrages mit den dortigen Regeln.
Der Arbeitgeber hat ein gewisses Direktionsrecht, was bedeutet, dass er sie bei Bedarf auch in anderen Bereichen einsetzen darf, sofern dies dringend betrieblich erforderlich ist und eine entsprechende Regelung im Vertragstext enthalten ist.
Die Formulierung "kann" in Ihrem Arbeitsvertrag ist dahingehend auszulegen, dass der Arbeitgeber auch mit anderem Aufgaben auserbetrieblich beauftragen darf.
Im Einzelfall hängt es daher immer davon ab, ob ein betrieblicher Bedarf für eine auserbetriebliche Tätigkeit gegeben ist.
Liegt ein solcher Bedarf vor, so sind sie laut Vertrag auch zu einer solchen Tätigkeit verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Kill
Wilhelmstraße 3
66663 Merzig
Tel: 06861 9932577
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Robert-Kill-__l108664.html
E-Mail: