Arbeitsrecht - Kürzung des Gehalts ohne Grund sowie verspätete Gehaltszahlungen
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Mein Arbeitsvertrag sagt über die Vergütung im §2 Arbeitszeit "Die Arbeitszeit beträgt ab 01.05.2013 160 Stunden monatlich á 10 Euro netto, so dass sich ein Nettogehalt von 1600,00€ monatlich ergibt" und im §3 Vergütung "Der Arbeitnehmer erhält Lohnzahlung aufgrund erbrachter und nachgewiesener Stunden.