Kündigung Arbeitsverhältnis, Auszahlung Resturlaub nach Aufhebungsvertrag
vom 30.11.2010
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
. § 5 Meldepflicht Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen. § 6 Ausgleich aller Ansprüche Der Arbeitnehmer erhalt eine Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen. ........................................................