Formulierung bei beidseitiger Kündigungsmöglichkeit?
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Sehr geehrte Damen und Herren, im Zug eines beruflichen Wechsels in eine GmbH in Deutschland wurde mir als künftig leitender Angestellter ein Arbeitsvertrag mit sinngemäß folgender Formulierung vorgeschlagen: - Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit - es kann von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Monaten zum Halbjahr gekündigt werden Mir ist bereits bekannt, daß für leitende Angestellte das Kündigungsschutzgesetz gilt, jedoch mit gewissen Einschränkungen und daß eine gerichtliche Klärung in der Regel auf eine Abfindung (also nicht Weiterbeschäfigung) hinausläuft.