Sehr geehrte Damen und Herren, mir liegt ein Arbeitsvertrag (Nicht für den öffentlichen Dienst) vor, in dem wie folgt steht : "Der Arbeitsvertrag endet auch mit Ablauf des Monats, in dem ein Bescheid zugestellt wird, in dem der zuständige Sozialversicherungsträger bei einem Mitarbeiter eine volle oder teilweise Erwerbsminderung festgestellt hat..." ... Wenn das gilt, dann wäre auch bei einer zeitlich befristeten Teil-Erwerbsunfähigkeit der Arbeitsvertrag beendet. ... Der Arbeitgeber, der diesen Vertrag ausgestellt hat, hat mehr als 40 Arbeitnehmer, ist also nicht besonders groß, Danke und Grüße