Nach Elternzeit neuer Arbeitsvertrag -> Kündigung
vom 2.2.2013
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Folgender Sachverhalt: AN hat seit über 3 Jahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag. ... AG hat dem AN einen neuen Arbeitsvertrag + neuer Probezeit unterschreiben zu lassen. ... Der neue Vertrag wurde zwei Monate vor Beginn der neuen Beschäftigung unterschrieben (Fristgerecht?).