Aufhebungsvertrag: allgemeine Erledigungsklausel
vom 8.12.2005
25 €
Historischer Preis
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Im Arbeitsvertrag ist eine Klausel, daß bei Kündigung oder Vertragsauflösung eine bezahlte Freistellung erfolgen kann unter "Anrechnung des anteiligen Urlaubs und eventueller zusätzlicher Freizeitansprüche".