Pauschale Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Guten Tag Hier ein Auszug aus einem Arbeitsvertrag, der 1995 geschlossen wurde und seitdem ohne Änderung besteht: 2.Kollektivvereinbarung a, Das Arbeitsverhältnis regelt sich nach den jeweils gültigen Vereinbarungen des Manteltarifvertrages für das ..........gewerbe in Bayern sowie des Einheitlichen Bundesrahmentarifvertrages für die Arbeitnehmer der deutschen ............wirtschaft. b, Künftige Änderungen der Tarifverträge gelten vom Tage des Inkrafttretens der Änderungen auch für dieses Arbeitsverhältnis. 3. Vergütung a, Der Arbeitnehmer erhält ein nachträglich zahlbares Monatsentgelt, entsprechend der Bewertungsgruppe ....... des Einheitlichen Bundesrahmentarifvertrages in Verbindung mit dem dazugehörigen Entgelttarifvertrag für das ...........gewerbe in Bayern. b, Für die Bewertungsgruppe ........ beträgt das derzeitige Brutto-Monatsentgelt bei einer Wochenarbeitszeit von 38 Stunden ......... ... - Kann man diesen Satz ändern oder Streichen, ohne das der restliche Vertrag davon berührt wird?