Zusage Höhergruppierung aber nicht rückwirkend
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Nun hat mein AG die Höherstufung mit einer Änderungsvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag genehmigt. ... Ich gehe vom §29b TVÜ-VKA aus und bin der Meinung, das eine Änderung ab 01.01.2017 genehmigt werden muss.