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Gehaltskürzung?

| 7. Februar 2006 18:24 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Achim Schroers

Hallo,

ich arbeite in einem kleinen IT-Unternehmen mit 8 Mitarbeitern.
Ende Januar kam mein Chef mit einer neuen Vertragsvereinbarung die ich unterschreiben sollte.
Er wollte das aktuelle Gehalt um 7% kürzen und eine Leistungsabhängige Prämie von 12% auf das gekürzte Gehalt bezahlen. Diese Prämie sollte jeweils am Quartals-Anfang für das vorangegangene Quartal ausbezahlt werden wenn bestimmte Unternehmensziele erreicht werden. Da ich jedoch in meiner Position keinen Einfluss auf Unternehmensziele habe, habe ich dieser Vertragsänderung nicht zu gestimmt.
Darauf hin hat mein Chef sehr energisch reagiert und mir unterschwellig mit Konsequenzen gedroht.

Als ich die Gehaltsabrechnung erhielt stellte sich heraus, dass das Gehalt für den Januar bereits um 7% gekürzt war. Als ich meinen Chef darauf hinwies meinte er er würde es mir mit dem Februargehalt ausbezahlen.

1.) Darf mir ohne dass eine Vertragsänderung stattgefunden hat das vertraglich vereinbarte Gehalt gekürzt werden?

2.) Kann ich das Geld und die Korrektur der Gehaltsabrechnung vorher schon einfordern?

3.) Wenn ja, wie muss ich vorgehen?

Vielen Dank im voraus.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

1.) Darf mir ohne dass eine Vertragsänderung stattgefunden hat das vertraglich vereinbarte Gehalt gekürzt werden?

Selbstverständlich nicht, denn Ihr Arbeitgeber verhält sich vertragswidrig, wenn er Ihr Gehalt kürzt, ohne dass Sie einer entsprechenden Änderung des Arbeitsvertrags zugestimmt haben.

2.) Kann ich das Geld und die Korrektur der Gehaltsabrechnung vorher schon einfordern?

Ja, das können Sie, sofern in Ihrem Arbeitsvertrag der Fälligkeitstermin für die Lohnzahlung, wie in der freien Wirtschaft üblich, auf das jeweilige Monatsende gelegt ist. Denn dann befindet sich Ihr Arbeitgeber seit diesem Zeitpunkt mit dem für den Monat Januar noch ausstehenden Restbetrag in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie auch Anspruch auf eine (korrekte) Gehaltsabrechnung.

3.) Wenn ja, wie muss ich vorgehen?

Rein rechtlich gesehen ist das weitere Vorgehen unproblematisch: Sie können nach Belieben entweder sofort, oder erst nachdem Sie Ihren Arbeitgeber zunächst erfolglos außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert haben, beim Arbeitsgericht den Erlass eines Mahnbescheids gegen diesen beantragen. Ob es ratsam ist, so vorzugehen, müssen Sie allerdings selbst beurteilen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Achim Schroers
Rechtsanwalt

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