Zweiter befristeter, sachgrundloser Arbeitsvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich hatte für ein Jahr einen befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund. Leider erhielt ich im Anschluss an diesen wieder einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag ohne Sachgrund. Nun las ich in der Presse, dass ein Arbeitsvertrag ohne Sachgrund nur einmal befristet sein darf.