Sehr geehrter Ratsuchender,
auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben sehe ich keine rechtlich erheblichen Einwände gegen Ihren vertraglichen Anspruch auf Überlassung eines Pkw zu Sonderkonditionen.
Man muss sich vergegenwärtigen, dass ein solcher Anspruch in Arbeitsverträgen der Belohnung der Betriebstreue und somit auf der anderen Seite der Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb dient.
Die vertraglich festgelegten Voraussetzungen dieser Betriebstreue haben Sie ja erfüllt, nämlich Erreichen einer bestimmten Management-Ebene sowie Eintritt in den Ruhestand. Sollte es nach der Vorstellung des Arbeitgebers zusätzlich darauf ankommen, dass Sie das Fahrzeug auch in dem Land der Niederlassung nützen, wo Sie gearbeitet haben, oder dass bei der Überlassung aus einem Land einer anderen Niederlassung die dortigen Bestimmungen gelten sollen, so hätte dies ausdrücklich vereinbart werden müssen – woran es hier anscheinend fehlt.
Eine solche Vereinbarung kann generell auch in einem Tarifvertrag erfolgen, so dass Sie diesen Punkt zunächst noch abklären sollten, mir ist jedenfalls eine solche Regelung nicht bekannt.
Ich hoffe, meine Auskunft war Ihnen hilfreich. Gerne können Sie noch Rückfragen zum Verständnis stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt
Welche Unterlagen würden benötigt um diesen Fall genauer zu prüfen ?
vielen Dank für die positive Bewertung.
Für eine genauere Prüfung wäre neben Ihrem Arbeitsvertrag der Inhalt eines auf Ihr Beschäftigungsverhältnis anwendbaren Tarifvertrages interessant, sowie unter Umständen auch die Vertragsbedingungen an dem Standort in Brasilien (falls diese ausnahmsweise auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar sein sollten).
Ob auf Sie ein Tarifvertrag Anwendung findet, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen, diesen sollten Sie auch auffordern, die rechtliche Grundlage zu benennen, aufgrund derer er Ihre Forderung zurückweisen will, und Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt