Gewohnheitsrecht?
vom 21.7.2010
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Nach einer Bedenkzeit sagte ich aber doch zu mit dem Satz "Ich könnte es mal versuchen".Der Arbeitsvertrag wurde nicht verändert!!!! ... Nach etlichen Anfragen auf die zugesagte Lohnerhöhung, und immer denselben billigen Antworten ( geht zur Zeit nicht, kein Geld usw.) platzte mir heute der Kragen, ich gab die Worte wieder " wenn meine Leistung nicht anerkannt wird, dann gehe ich weiter als Maschinenschlosser arbeiten, und erfülle somit meinen Vertrag..." ... Jetzt bin ich Irritiert, ist wirklich so einfach für den Arbeitgeber: einfach Versprechen nicht einhalten, die ganze Sache aussitzen, und dann zu behaupten es besteht ein gewohnheitsrecht?