Abfindung nur bei beidseitig freiwilligem Einvernehmen?
vom 24.8.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Meine Firma baut Arbeitsplätze ab und baut bis Ende des Jahres vorerst auf freiwillige Maßnahmen wie Abfindungen mit Hinweis auf gegenseitiges freiwilliges Einvernehmen. Immer wieder wurde und wird das Thema im Intranet und via Email probagiert. Es gab dann auch ein persönliches Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten, indem allerdings vermittelt wurde, das jeder Mitarbeiter der den Wunsch hat die Firma zu verlassen nicht aufgehalten wird und gehen kann.