Kündigung der Arbeitnehmerin nach der Entbindung?
vom 30.11.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Ich weiß auch (noch) nicht, ob diese (einen Teil) ihrer Elternzeit in Anspruch nimmt. ... Ab wann kann ich ihr kündigen (Kündigungsfrist sind 4 Wochen, Arbeitszeit laut Vertrag: 6 Stunden Teilzeit pro Tag, 500,- EUR netto, arbeitet seit April 2006 bei mir im Familienbetrieb), ohne dass sie anschließend nachtrüglich noch schnell ihre Elternzeit beantragt.