Kündigung eines unterschriebenen Arbeitsvertrages, kein Beginn
vom 1.4.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Zusan Asefi / München
Beide Verträge wurden vom neuen Arbeitgeber unterzeichnet. Ich habe die Verträge unterschrieben und die Kopien per E-Mail sowie den Papierausdruck per Post, also mit meiner handschriftlicher Unterschrift bzw.