Teilzeitvertrag während der Elternzeit
vom 23.10.2012
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Mein ursprünglicher Vertrag hat ebenfalls 3 Monate zum Monatsende als Kündigungsfrist. Normalerweise hätte doch der Vertrag während der Elternzeit doch zum 16.01.2013 enden müssen, habe ich daraus Nachteile, bzw. Kein Anspruch mehr auf meinen ruhenden ursprünglichen Vertrag?