Hallo, habe bereits am 26.06. um 11.01 h diese Frage gestellt , ist auch sehr gut und hilfreich beantwortet worden. Nun versucht sich, mein Arbeitgeber damit herauszureden, dass ich den Resturlaub bis Ende 2005 schriftlich hätte beantragen müssen .Ist das korrekt oder aufgrund der stillschweigenden Übernahme und Genehmigung und bereits Abgeltung des Urlaubs durch den AG für Mai 2006 hinfällig ? Ich habe zudem gelesen, dass der Anspruch auf Entgeltzahlung für Resturlaub nicht am 31.03. verfällt und bei Ausscheiden aus dem Betrieb anwendbar wird - so dass ich nun Anspruch auf das Urlaubsentgelt für die drei Tage Resturlaub habe.