Sperrzeit bei Agentur für Arbeit nach Aufhebungsvertrag oder Kündigung in der Probezeit?
vom 26.7.2007
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Hallo, Meine Informationen zu einem Aufhebungsvertrag sind bisher, dass ich aktiv an der Auflösung meines Arbeitsverhältnis mitgewirkt habe und damit mit einer 12-wöchigen Sperrfrist der Arbeitsagentur rechnen muß. ... Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, bin aber noch in der Probezeit. ... Dem Mitarbeiter sollen jedoch weitere fünf Monate Einarbeitungszeit eingeräumt werden. §2 Die Parteien vereinbaren daher den vorliegenden Aufhebungsvertrag, nach dem das Arbeitsverhältnis zum 31.