Ich habe bei meinem arbeitgeber,die reduzierung meiner arbeitszeit von 8 Stunden täglich vor der eltenzeit auf 6 Stunden täglich nach der elternzeit beantragt (Voraussetzungen dafür sind vorhanden,mehr als 15 mitarbeiter und ich bin fast 3 Jahre beschäftigt).Meine Vollzeitstelle ist momentan durch eine frühere Aushilfe besetzt.Nun bekam ich schriftlich die Antwort,ich zitiere...entsprechend der neuen Handelsbereichsorganisation kann ich Ihnen für Ihr weiteres Arbeitsverhätnis mit uns folgendes anbieten: 3 Stunden/Tag. Darüber hinaus wird jeder Arbeitsvertrag im Handelsbereich mit der Klausel ergänzt,bei Bedarf ist der Einsatz in unseren überregionalen Filialen erforderlich. ... Nun meine Frage,da sich 3 std täglich selbst in meiner alten Filiale finanziell für mich überhaupt nicht tragen,geschweige denn die Fahrten überregional,habe ich rechtlich einen Anspruch auf die von mit beantragten 6 Stunden oder habe ich wenigstens Anspruch auf meinen alten Arbeitsvertrag ?