Arbeitszeit an Feiertagen
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Da wir flexibel sein sollten, betrifft Krankheit oder Urlaubszeit, haben wir laut Vertrag KEINE feste Arbeitnacht, es wurde aber vertraglich festgelegt, dass wir 50 Std. mal 12 Monate, also 600 Std. im Jahr erbringen müssen. ... Wie werden die jährlichen Feiertage angerechnet und wie viel Urlaubstage stehen uns zu wenn es laut Vertrag heißt es besteht Anspruch auf gesetzlichen MINDESTURLAUB? ... Bzw. anfallende Feiertage dürfen nur bei den zwei Kolleginnen als Arbeitszeit angerechnet werden, die dann auch in dieser Nacht gearbeitet haben.