Fristberechnung einer Kündigung im befristeten Arbeistverhältnis
vom 17.9.2006
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Es besteht eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende (Probezeit, Befristung aus sachlichem Grund). Der Arbeitnehmer möchte kündigen. ... An welchen Tag muss dem Arbeitgeber die Kündigung spätestens zugehen?