Urlaubsabgeltung rückwirkend bis 2010 beim Minijob
vom 9.11.2013
25 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Die Bäckerei gewährt allen Minijobbern keinen bezahlten Urlaub und auch keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit.