Ich habe im Juni 2005 im Rahmen des dualen Studiums (Abschluss: Diplom-Kauffrau (FH)) einen Ausbildungs-/Langzeitpraktikum mit meinem Arbeitgeber abgeschlossen. Das Studium dauerte 42 Monate (01.10.2005 - 31.03.2009). Es wurde eine Zusatzvereinbarung getroffen, die folgende Punkte enthielt: •der Arbeitgeber übernimmt darlehensweise die kompletten anfallenden Studiengebühren (630 €/ Monat) •Die Tilgung erfolgt in der Form, dass nach Abschluss des Studiums für jeden vollen Beschäftigungsmonat, der von mir im Unternehmen geleistet wird, 1/42 des Darlehens als getilgt gilt •Wird das Darlehen gar nicht oder nur teilweise durch Arbeitsleistung getilgt, ist der entsprechende Darlehensbetrag innerhalb von 4 Wochen nach meinem Ausscheiden aus dem Unternehmen bargeldlos von mir auf ein Unternehmenskonto zu überweisen •In der Zusatzvereinbarung wird weder die zukünftige Position noch das Gehalt nach der Ausbildung angegeben.