Dies ist ein Auszug meines gültigen Arbeitsvertrags "..In Ergänzung der vorstehenden Vertragsvereinbarungen gelten insbesondere hinsichtlich des Urlaubs,des Urlaubsgeldes,der vermögenswirksamen Leistungen ,der Leistungen von Überstunden,der Fälligkeit und des Erlöschens von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des jeweils gültigen Manteltarifvertrages,des Lohnrahmenabkommens,des Lohn-und Urlaubsabkommens sowie des Tarifvertrages über vermögenswirksame Leistungen im Einzelhandel. Ist einer der Tarifverträge z.Zt des Abschlusses des Arbeitsvertrages abgelaufen,so finden bis zum Inkrafttreten eines neuen Tarifvertrages die Bestimmungen des beendeten Tarifvertrages Anwendungen.