Angabe der Arbeitszeit im Arbeitszeugnis
vom 6.7.2021
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Nach meiner Kündigung erhielt ich mein Arbeitszeugnis, dort ist nun vermerkt, dass ich seit 09/2014 mit 6,5 Wochenstunden für die Firma tätig gewesen sei. ... Ich habe mehrfach bei meinem ehemaligen Arbeitgeber um Korrektur gebeten (nachweisbar per Fax), erhielt jedoch final nur die Aussage, dass "detaillierte Arbeitszeiten im Zeugnis nicht erwähnt werden." ... Wie verhält sich das rechtlich?