AG verweigert Fortführung der bisherigen Teilzeitregelung
vom 19.3.2008
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Basener / Landsberg
Meine Frau ist Tarifbeschäftigte bzw.Angestellte (keine Beamtin!) im öffentlichen Dienst einer süddeutschen Großstadt. Arbeitsvertrag ist über 38,5 Wochenstunden (unbefristet), eine Reduktion auf 10 Wochenstunden wurde jedoch seit etwas mehr als 6 Jahren immer wieder einjahresweise genehmigt bzw. verlängert (anlässlich der Geburt des ersten Kindes).