Sehr geehrte Ratsuchende,
nach Ihren Darstellungen hat Ihr Arbeitgeber Ihnen einen neuen Arbeitsvertrag angeboten, in welchem die Ihnen zustehende Vergütung hinsichtlich der leistungsabhängigen Zulagen von einer tariflichen Zulage (ERA) in eine außertarifliche Zulage (AT) abgeändert wurde.
Dieses Vertragsangebot haben Sie mit Ihrer Unterschrift auch angenommen. Der neue Vertrag hat damit den alten wirksam ersetzt.
Ihr Arbeitgeber hätte eine Vertragsänderung hinsichtlich der Ihnen geschuldeten Vergütung nicht per Direktionsrecht einseitig erklären können. Er war auf Ihre Zustimmung angewiesen, die Sie erteilt haben. Hätten Sie das Vertragsangebot nicht gegengezeichnet, hätte Ihr Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen müssen.
Nunmehr sehe ich jedoch keine Chancen mehr dafür, die Änderung rückgängig zu machen.
Sollte ich Fragen übersehen haben, so nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegen gebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
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