Arbeitsvertrag rückwirkend nach 13 Jahren
vom 2.1.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Kill / Merzig
Hallo,zunächst Vorabinfos: Ich arbeite seit 13 Jahren im gleichen Betrieb in dem ich auch meine Ausbildung gemacht habe (also insgesamt nun 15 Jahre, da 2 Jahre verkürzte Ausbildung). Meine Übernahme in ein Angestelltenverhältnis wurde damals mündlich mitgeteilt und dass der schriftliche Vertrag noch komme. ... - Auf was muss ich auf jeden Fall achten was in dem Vertrag festgehalten werden muss, vorallem in Bezug auf Überstunden-Auszahlung?