Rücktritt vom gerichtlichen Vergleich § 326 BGB
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Es liegt ein vollsgtreckbarer Vergleich vom LAG Düsseldorf über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und Abrechnung sowie Zahlung von ausstehenden Gehältern unter Fristsetzung vor. ... Die Abfindung wurde ebenfalls bis heute nicht geleistet und soll nach Auffassung des Beklagten steuerpflichtig gestellt werden, obwohl sie noch unter altes Recht fällt und damit die Bedingungen für die Steuerfrei erfüllt sind.