Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Sie haben zunächst einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, d.h. Sie können verlangen, dass sich die Angaben über die Art und Dauer der Tätigkeit auch auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken.
Da Ihr Arbeitszeugnis nicht diesen Vorgaben entspricht, haben Sie einen Zeugnisberichtigungsanspruch.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit das erteilte Zeugnis zu widerrufen. Dieser Weg ist insbesondere dann einzuschlagen, wenn das Zeugnis unrichtige Tatsachen oder Beurteilungen enthält.
Bei Verletzung der Zeugnispflicht Ihres Arbeitgebers kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht. Dieser Anspruch ist dann geltend zu machen, wenn Ihr Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß das Zeugnis ausgestellt hat.
Bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche empfehle ich Ihnen in jedem Fall, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen, damit Ihrem Arbeitgeber unmissverständlich vor Augen geführt wird, dass Sie Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durchsetzen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.