Beschäftigungsverbot - Arbeitgeber benötigt Zustimmung vom Arbeitnehmer
vom 26.4.2020
für 51 €
beantwortet von
Hallo, Es liegt folgende Situation vor: Mein Arbeitgeber hat ab 1.4.2020 Kurzarbeit angemeldet und mir aber mündlich bestätigt, dass mich die Kurzarbeit nicht betreffen würde, da ich im Beschäftigungsverbot bin. ... Es gibt weder einen Betriebsrat noch eine Regelung zur Kurzarbeit im Arbeitsvertrag. Meine Fragen: - darf der Arbeitgeber mich rückwirkend in Kurzarbeit schicken trotz mündlicher Bestätigung, dass ich ausgeschlossen bin?