Rückzahlungsklausel für Studiengebühren bei dualem Studium
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sehr geehrte Damen und Herren, von Oktober 2006 bis September 2009 absolvierte ich ein duales Studium. Die Studiengebühren i. H. v. 500 Euro pro Semester, die unsere Berufsakademie ab dem Sommersemester 2007 erhob, übernahm mein Ausbildungsbetrieb in voller Höhe.