Rückzahlungsklausel Weiterbildung
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Leider hat sich die gesamte Situation auf der Arbeit sehr verändert und es herrscht eine sehr negative Stimmung. ... Das Fernstudium bewältige ich ansonsten komplett in meiner Freizeit abseits der Arbeit, der Arbeitgeber übernimmt nur die Kosten. ... Sollte Ihr Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme innerhalb 2 Jahre enden, ergeben sich folgende Rückzahlungsverpflichtungen: - Kündigung im ersten Jahr: Rückzahlung von 2/3 der Studiengebühren - Kündigung im zweiten Jahr: Rückzahlung von 1/3 der Studiengebühren Mit freundlichen Grüßen ------ Auf dem Dokument gibt es keine salvatorische Klause, Verweise zu AGBs oder zum sonstigen Arbeitsvertrag (in diesem gibt es auch keinen Absatz zu Fortbildungen o.ä.).