Verjährt Anspruch auf Urlaus- und Weihnachtsgeld?
vom 8.8.2007
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Der Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld erlischt im Falle der Kündigung Im Herbst 2002 erhielt ich eine schriftliche Mitteilung unter der Überschrift „Weihnachtsgeld 2002“: „...müssen die xxx das Weihnachtsgeld auf 40% reduzieren.“ Im Frühjahr 2003 erhielt ich eine schriftliche Mitteilung unter der Überschrift „Urlaubsgeld 2003“: „...wird das Urlaubsgeld 2003 auf max. 20% festgelegt.“ Den schriftlichen Ankündigungen habe ich weder mündlich noch schriftlich zugestimmt oder widersprochen.