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Teilzeitarbeit wird in Ganztagesstelle umgebaut

18. Februar 2015 09:18 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Werden in einem Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer in Vollzeit ohne Ausbildende beschäftigt, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, das eine Kündigung durch den Arbeitnehmer hohe Anforderungen stellt. Es ist dann ein hoher Begründungsaufwand erforderlich.

Ich arbeite seit 14 Monaten in einer Firma mit 35 Mitarbeitern 20 Stunden die Woche.
Die Firma expandiert und die Teilzeitstelle wird nun in eine Ganztagesstelle umgebaut.
Der Geschäftsführer hat mir diese Ganztagesstelle angeboten, diese kann ich aber auf Grund familiären Gründen nicht annehmen. Kann er mir einfach kündigen?

18. Februar 2015 | 10:01

Antwort

von


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Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
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Sehr geehrter Fragestellerin,

auf Ihr Arbeitsverhältnis dürfte das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden, da ich davon ausgehen, dass mehr als zehn Arbeitnehmer ohne Auszubildende in Vollzeit beschäftigt werden. Teilzeitkräfte würden anteilig gezählt.

In diesem Fall dürfte es für den Arbeitgeber schwierig werden zu kündigen, da er dem Gericht begründen müsste, dass Ihre Tätigkeit nur durch eine Vollzeitkraft ausgeübt werden kann, also auch die Einstellung einer zweiten Teilzeitkraft aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Dies ist erfahrungsgemäß schwierig. Soweit Sie gemäß des Arbeitsvertrags auf anderen Stellen eingesetz werden könnten, ist zudem eine Sozialauswahl vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

ANTWORT VON

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