Sehr geehrter Fragestellerin,
auf Ihr Arbeitsverhältnis dürfte das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden, da ich davon ausgehen, dass mehr als zehn Arbeitnehmer ohne Auszubildende in Vollzeit beschäftigt werden. Teilzeitkräfte würden anteilig gezählt.
In diesem Fall dürfte es für den Arbeitgeber schwierig werden zu kündigen, da er dem Gericht begründen müsste, dass Ihre Tätigkeit nur durch eine Vollzeitkraft ausgeübt werden kann, also auch die Einstellung einer zweiten Teilzeitkraft aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Dies ist erfahrungsgemäß schwierig. Soweit Sie gemäß des Arbeitsvertrags auf anderen Stellen eingesetz werden könnten, ist zudem eine Sozialauswahl vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
18. Februar 2015
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10:01
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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