www.bdphg.de/informationen/mandantenrundbriefe/mandantenrundbrief_20062.pdf Zur folgenden Passage des BAG-Urteils ein Nachfrage: heißt das nun, dass AGB-rechtlich vereinbart werden kann, dass die wöchentliche Regelarbeitszeit, die bei einer 6-Tage Woche 42,5 Stunden beträgt pro Woche maximal auf 34 Stunden (Direktionsrecht) gesenkt werden kann, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, oder heißt das, dass man den Vertrag AGB-rechtlich auch so gestalten kann, dass die monatliche Arbeitszeit vom Arbeitgeber um bis zu 20% herabgesenkt werden kann und lediglich die monatsdurchschnittliche Wochenarbeitszeit 34 Stunden im genannten Fall nicht unteschreiten darf. ... Könnte Individualvertraglich, in dem in den Prozensatz (der hier 20% beträgt) des flexiblen Arbeitszeitbestandteils eine größere Bandbreite als 20% mit meinem Arbeitnehmer aushandeln und den Prozentsatz dann handschriftlich in den Arbeitsvertrag eintragen?. ... Ich beabsichtige mit einem Arbeitnehmer,der bereits seit einem Jahr bei mir ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat, wegen einer Lohnerhöhung/inklusiv Änderungen der Kündigungsfristeneinen neuen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen und die o.a.