Kündigungsfrist §11 III Manteltarifvertrag der chemischen Industrie von 1994(!)
In meinem Arbeitsvertrag ist die Kündigungsfrist wie folgt formuliert: "Es gelten die Kündigungsfristen gemäß §11 III des Manteltarifvertrages der chemischen Industrie vom 01.02.1994. ... Laut der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrages wäre meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer 1 Monat zum Monatsende (Alter >50 Jahre, Betriebszugehörigkeit > 10 Jahre). ... Frage: Haben in der Fassung vom 01.02.1994 des MTV andere Kündigungsfristen gegolten?