Muss mein Arbeitgeber die Arbeitszeiten nach meiner Elternzeit hinnehmen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Bei einem persönlichen Gespräch dieser Tage wurde mir gleiches wiederholt mitgeteilt – entweder ich könnte, z.B. mit verringerter Arbeitszeit (20 Wochenstunden) beliebig eingesetzt werden (Früh-, Spät-, Nacht- und Wochenenddienst) oder ich solle kündigen. Der Arbeitgeber meinte, er könne mir nicht kündigen, weil er keinen Grund hätte. ... Selbst wenn ich mich jetzt zu eine ordentlichen Kündigung entscheiden würde, hätte ich ja das Problem, dass ich die Kündigungsfrist einzuhalten hätte (Arbeitsvertrag legt nichts fest, im TVÖD hab ich nichts gefunden, also vermutlich 28 Tage bis 15. eines Monats) und somit mindestens bis Mitte Juni arbeiten müsste.