Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe hier vor einiger Zeit hier schon mal eine Frage bzgl. der Bemessungsgrundlage Arbeitslosengeld nach Teilzeit während der Elternzeit gestellt (siehe Stichwort Arbeitslosengeld Bemessungsgrundlage Teilzeit) bei der mir damals geantwortet wurde, dass sich das Arbeitslosengeld zum Teil nach meinem Vollzeitgehalt bemisst, vor Geburt meiner Tochter. Hier noch einmal kurz die Eckdaten: -Geburt meiner Tochter 24.01.2004(sie wird also am 24.01.2007 drei Jahre alt) -Teilzeit ab 01.01.2005 -betriebsbedingte Kündigung zum 30.04.2007 Gestern habe ich bei der Bundesagentur für Arbeit angerufen, um mir die bei "frag-einen-anwalt" gemachte Aussage bestätigen zu lassen und dort sagte man mir, dass ich, um in den Genuss des Vollzeitarbeitslosengeldes zu kommen, in den letzten 3,5 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate am Stück hätte Vollzeit arbeiten müssen, was bei mir nicht der Fall ist. ... Noch einmal deutlich meine Frage: Gilt auch bei Teilzeit auf Grund der Betreuung eines unter 3-jährigen Kindes, dass man, um in den Genuss des Vollzeitarbeitslosengeldes zu kommen, in einem Zeitraum von 3,5 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mind. 6 Monate am Stück Vollzeit gearbeitet haben muss?