Regelmäßiger Auszahlung der Umsatzbeteiligung - Kann diese einfach gestrichen werden?
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Zu bemerken ist, dass die Umsatzbeteiligung nie einen direkten Zusammenhang mit dem tatsächlich erzielten Umsatz hatte, sondern einfach als eine Art außertarifliche Zulage regelmäßig gezahlt wurde.