Kündigung TVöD: Wie viel Resturlaub steht mir zu?
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit mehreren Jahren bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA). Ich arbeite in Vollzeit und habe eine 5-Tage-Woche d.h. ich habe aktuell einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr.