Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Basis der mitgeteilten Informationen.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Vereinabrung um einen Aufhebungsvertrag handelt. In diesem Fall berechnen sich die Gebühren nach Ihrem Vierteljahreseinkommen.
Bei einer 1,3 Gebühr nach RVG wären das in Ihrem Fall inkl. MwSt. 621,30 Euro. Dazu können noch Auslagen für Telefon etc. kommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
29. Juni 2006
|
17:23
Antwort
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