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gebühren bei abfindung

| 29. Juni 2006 17:09 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo liebes Team!

Habe meinen Arbeitsvertrag, um einer betriebsbedingten Kündigung zuvorzukommen, aufgelöst. Meine Anwältin hat eine Abfindung von 40000 "rausgehandelt". Mein regelmäßiges Brutto beträgt 2661,-- €.

Mit welchen Gebühren habe ich hier zu rechnen?

Vielen Dank für rasche Antwort.

MfG

29. Juni 2006 | 17:23

Antwort

von


(137)
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61476 Kronberg
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Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf der Basis der mitgeteilten Informationen.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei der Vereinabrung um einen Aufhebungsvertrag handelt. In diesem Fall berechnen sich die Gebühren nach Ihrem Vierteljahreseinkommen.

Bei einer 1,3 Gebühr nach RVG wären das in Ihrem Fall inkl. MwSt. 621,30 Euro. Dazu können noch Auslagen für Telefon etc. kommen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


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