neuer Job während Freistellung nach betriebsbedingter Kündigung
vom 27.8.2007
50 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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In meinem Arbeitsvertrag (des alten AG) ist eine Klausel eingebaut, dass weitere Tätigkeiten beim AG angezeigt werden müssen, allerdings frage ich mich, ob diese Klausel wegen der betriebsbedingten Kündigung noch relevant ist. 2) Kann der Noch-AG die Gehälter evtl. aufrechnen? 3) Ist evtl. ein Aufhebungsvertrag sinnvoll, der den bisherigen Arbeitsvertrag zum 15.9.07 löst, mich allerdings ein halbes Gehalt kostet?