In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes zur Kurzarbeit: Soweit der Betrieb nicht der Ausübung von Mitbestimmungsrechten nach dem BetrVG unterliegt, ist der Arbeitgeber berechtigt, Kurzarbeit anzuordnen, wenn die nach dem SGB III ( derzeit §§<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/SGB_III/169.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 169 SGB III: Anspruchsübergang">169</a> ff SGB III geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. ... Es gibt keinen BR oder Gewerkschaft, und ob die Voraussetzungen für mich erfüllt sind bezweifle ich auch, ich war vor meiner Krankheit an einem Betrieb in der Luftfahrtindustrie verliehen, dieser hat nach wie vor keine Kurzarbeit angemeldet, sondern nur die Betriebe in der Autobranche aber für diese Betriebe habe ich nie gearbeitet. ... Meine Fragen wären jetzt: 1.Muss mein AG die 4 Wochen einhalten wie im Arbeitsvertrag geregelt?