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394 Ergebnisse für urlaub arbeitgeber arbeitnehmer mitarbeiter

Urlaubsanspruch bei Kündigung bei 7 Tage Woche 42 Tagen Jahresurlaub (7Tage Woche)
vom 3.6.2018 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ein Arbeitnehmer Kündigt seinen Arbeitsvertrag (vom 01.08.2015) zum 31.07.2018. ... Hat der Mitarbeiter vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Anspruch auf zusätzlichen Sonderurlaub erhöhen sich Urlaubsanspruch und Faktor entsprechend. ... Meiner Auffassung nach müsste der Arbeitnehmer also bei Kündigung zum 31.07.2018 nach §5 BUrlG vollen Anspruch auf die 42 Tage Urlaub haben ?
Nebentätigkeit durch AG abgelehnt, gerechtfertigt??
vom 10.2.2009 40 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich arbeite im Versandlager und habe nun die Möglichkeit einer Nebentätigkeit auf € 400,- Basis im Landschafts- und Gartenbau bekommen. Mein AG hat meinen schriftlichen Antrag jedoch in einem Gespräch abgelehnt, mit der Begründung, ich wäre nicht versichert, könnte mich verletzen und würde dadurch im Unternehmen ausfallen. Ausserdem würde dann ja jeder im Betrieb einen Nebenjob annehmen wollen.
Vorgehensweise bei Mobbing durch Vorgesetzten ?
vom 12.8.2016 30 € Historischer Preis
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Mein Vorgesetzter fühlt sich durch meine Qualifikationen bedroht und hat bereits 2 Mitarbeiter, die vor mir für die Position als Sachbearbeiter eingestellt wurden, innerhalb der Probezeit heraus gemobbt. ... Vor meinem Urlaub habe ich zwei Wochen Krankenschein gehabt. Nach 2 Wochen Urlaub einen Tag gearbeitet und aufgrund schwerer Magen-Darm-Beschwerden, ausgelöst durch eine erneute und sehr aggressive ungerechte Behandlung seitens meines Chefs, erneut eine Woche krank geschrieben worden.
Insolvente Firma - Abfindungsanspruch
vom 27.11.2009 50 € Historischer Preis
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Der Geschäftsführer einer GmbH lässt willentlich seine Firma insolvent gehen und sprach gegenüber seinen Mitarbeitern schriftlich die Kündigung aus. ... Nachdem ich 16 Jahre lang keinen Urlaub hatte(!)
falschaussage w/Kündigung
vom 15.9.2007 50 € Historischer Preis
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ich habe folgendes problem. bin derzeit in einem unbefristetem arbeitsverhältnis. habe mich anderweitig beworben und eine neue arbeitsstelle zum 01.01.2008 (arbeitsvertrag bereits unterschrieben). während meines jahresurlaubs hat sich in meiner jetzigen abteilung eine veränderung ergeben d.h. die abteilung wird aufgelöst und man versucht die mitarbeiter im hause anderweitg unterzubringen. also keine betriebsbedingte kündigung lt. arbeitgeber.überraschenderweise erhielt ich nun während meines urlaubs einen anruf meiner jetzigen chefin das die abteilung aufgelöst wird(bis dorthin wußte ich noch nichts von der auflösung). durch dummheit erzählte ich ihr das ich sowieso eine neue arbeitsstelle habe. schriftlich habe ich noch nichts veranlaßt vielleich ergibt sich ja noch eine abfindung. nun drängt sich mich aber ständig schriftlich zu kündigen. daraufhin habe ich ihr per e-mail mitgeteilt,das es mit der neuen stelle nicht sicher ist und ich derzeit nicht schriftlich kündigen werde. um die kündigungsfrist einzuhalten müßte ich erst mitte nov.07 kündigen. jetzt die frage kann mein jetziger arbeitgeber mich wegen falschaussage oder vorspielen falscher tatsachen belangen.??
Einsicht in letzte Gehaltsabrechnungen
vom 30.9.2025 für 51 €
beantwortet von Rechtsanwältin
In der kommenden Woche übernehme ich eine Autobahntankstelle mit bestehenden Mitarbeitern. Mittlerweile ist mir bekannt geworden,dass mindestens bei 4 Mitarbeitern das Gehalt vor der Übergabe nach oben verändert worden ist.
Rückkehr nach Elternzeit - Ablehnung wegen Arbeitszeitwünsch öffentl. Dienst
vom 22.1.2012 40 € Historischer Preis
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Davor war ich 13 Jahre in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei einer Kommunalbehörde mit ca. 500 Mitarbeitern als Sachbearbeiterin beschäftigt.... Durch die Entfernung bat ich meinen Arbeitgeber, dass ich gern wochenweise arbeiten möchte (eine Woche 39h arbeiten, eine Woche frei). ... (Das mit der Erreichbarkeit verstehe ich ja auch in einer Kommunalbehörde, aber Urlaub und Krankheit haben die anderen Mitarbeiter auch.)
Wiederruf Musterbrief
vom 5.1.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Am 4.1.2008 wurde zusammen mit der monatlichen Lohnabrechnung an alle Mitarbeiter folgendes Schreiben ausgehändigt: Wegen der kritischen Ergebnissituation des Unternehmens im Jahr 2007,hat die Geschäftsführung für die Mitarbeiter für das Geschäftsjahr 2008 folgenden Beschluss gefasst. -keine Weitergabe von Tariferhöhung -kein Zahlung von Urlaubs und Weinachtsgeld dafür jedoch mit dem Dezember Zahlung eine Pauschalzahlung in Höhe von 750€ brutto.
Betreff: Arbeitszeugnis m.d.B.u. ausführl. Korrektur
vom 25.5.2008 80 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, hier ein paar Zeilen zur Vorgeschichte: Mein Arbeitgeber ist eine Bank mit ca. 400 Mitarbeitern. Durch mehrere Fusionen gibt es wohl mehr Mitarbeiter als Arbeitsplätze. ... Der Arbeitgeber konnte dem Wunsch auf Teilzeitbeschäftigung in der beantragten Form aus betrieblichen Gründen nicht nachkommen.
genereller Abzug von Arbeitspausen, auch wenn der Arbeitsablauf diese nicht zulässt
vom 16.11.2015 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn der betriebliche Arbeitsablauf durch Personalnot bedingt und von den Vorgesetzten bestätigt keine tatsächliche 1 stündige Mittagspause zulässt, darf diese dann dem Mitarbeiter dennoch einfach "abgezogen" werden? ... Ich habe keinen Urlaub genommen, Kollegen vertreten etc... weil ich das Geld als Alleinerziehende sehr gut gebrauchen hätte können.
Arbeitsrechtliche Fragen
vom 27.10.2013 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Gilt die Neue Probezeit denn ich habe mal gehört das der Arbeitgeber nicht 2 mal eine Probezeit von 6 Monaten vereinbaren darf ? ... Und was ist mit dem Urlaub wenn der falsch berechnet wurde kann ich den später noch einfordern trotz diesem Schriftstück . Wie wird das vor Gericht gewertet der Arbeitgeber hat mich da völlig überrumpelt ,ich habe das gar nicht richtig gelesen .