Ist ein Vergleich zu besteuern?
vom 8.2.2012
40 €
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Weil eine Kündigung mittels E-Mail nicht wirksam ist, erhob ich vor dem Arbeitsgericht Hamburg Klage. ... Der betreffende Auszug aus dem Vertrag lautet: "Die Beklagte verpflichtet sich, das Arbeitsverhältnis auf Basis eines monatlichen Gehalts in Höhe von 400€ brutto für den Zeitraum 01.12.2011 bis 15.02.2012 abzurechnen und an den Kläger auszubezahlen" Meine Fragen lauten dazu: - Kommt dieser Vergleich einer Abfindung gleich?