Meine Frage ist nun folgende: Sollte es einen Aufhebungsvertrag zum 30.06. geben, darf das Unternehmen meine Abschluss- und Bestandbetreuungsprovisionen, die mit der Abrechnung Mitte Juni ausgezahlt werden würden, einbehalten? ... (Siehe Punkt "Ausgleich des Debetsaldos") Hier die entsprechenden Auszüge aus meinem Vertrag: Vergütung und Abrechnung: Gezahlte Provisionen und Provisionsvorschüsse sind von dem Agenturinhaber zurück zu erstatten, sofern und soweit die der Provisionszahlung zugrunde liegenden Versicherungsprämien nicht entrichtet wurden. ... Abtretung: Der Agenturinhaber tritt seine Ansprüche auf Auszahlung von Provisionsguthaben, Stornoreserveguthaben sowie alle sonstigen Ansprüche, die ihm aus diesem Vertrag, eventuellen vorherigen und künftigen Vertagsverhältnissen mit einer Gesellschaft der "Firmenname" zustehen, zur Verrechnung mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Provisionsrückerstattungs-, Darlehens-, Beitrags- sowie allen sonstigen Forderungen der "Firmenname" bis zur Höhe der bestehenden Gegenforderung an die "Firmenname" ab.